Sonderfonds Messen: Frist läuft ab
Der Bund bietet mit dem Sonderfonds eine Ausfallabsicherung außerhalb der bestehenden Corona-Hilfen an. Um davon profitieren zu können, müssen Messen zwei Wochen vor ihrer geplanten Durchführung registriert werden. Eine Registrierung ist noch bis spätestens 28. Februar möglich.
Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen