Gewerbesteuer: Keine Hinzurechnung

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Gewerbesteuer: Keine Hinzurechnung

2. September 2022 Messe 0

Kosten für Messestandflächen müssen nicht dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzugerechnet werden. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt beschlossen, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu veröffentlichen.

Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen

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